In den letzten Jahren gab es leider immer wieder spektakuläre Pleiten von Stromanbietern. Da gab es die Pleite von Teldafax und jeder dachte, so schnell wird das nicht wieder passieren. Doch dann ist es wieder geschehen. Flexstrom hat es nun auch erwischt und schon wieder ist ein Stromanbieter pleite. Alleine bei Flexstrom waren über 500.00 Kunden registriert. Zu der Flexstrom-Gruppe gehörten noch weitere Stromanbieter wie Löwenzahn und OptimalGrün. Viele Verbraucher wissen leider nicht, wie damit umzugehen ist, wenn der Stromanbieter pleite geht.
Stromanbieter Wechsel mit Risiken
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Wie geht es weiter
Was ist also durch den Stromkunden zu tun, wenn der Stromanbieter pleite geht? Das Fragen sich sicherlich einige von der Pleite betroffene Stromkunden. Wenn der Stromanbieter pleitegeht, muss keiner Angst haben, ab dem Zeitpunkt ohne Strom da zu stehen. Das wird nicht passieren! Die Stromlieferungen übernimmt dann erst mal der örtlich ansässige Stromversorger. Die betroffenen Kunden werden meist direkt angeschrieben, dass das Stromunternehmen sich in der Insolvenz befindet. In diesem Schreiben steht dann auch, wie lange noch Strom geliefert wird.
Bis zu diesem im Schreiben genanten Zeitpunkt wird man noch durch den alten Versorger mit Strom beliefert. Wer da nichts unternimmt, wird danach dann erst mal durch den örtlichen Stromversorger mit Strom versorgt. Dabei wird man in den Standardtarif eingestuft. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen. So kann man ab dem Lieferstopp des alten Versorgers wieder von seinem Wunschlieferanten mit Strom versorgen lassen. Dies ist wahrscheinlich auch günstiger, als der Grundtarif des örtlichen Versorgers.
Stromanbieter pleite und Lieferstopp
Wenn der Tag der Lieferunterbrechung gekommen ist, sollten betroffene Stromkunden direkt den Zählerstand einmal ablesen. Der Zählerstand sollte dann schnellstmöglich dem alten Versorger und dem örtlichen Grundversorger mitgeteilt werden. Nur dadurch kann eine ordnungsgemäße Abrechnung sichergestellt werden. Viele Stromkunden zahlen die Stromrechnung per Einzugsermächtigung. Diese Einzugsermächtigung sollte umgehend bei der Bank gekündigt werden. Das alles sollte auf jeden Fall schriftlich vonstatten gehen. Die Einzugsermächtigung auch beim alten Stromversorger entsprechend widerrufen.
Wer noch keinen neuen Stromanbieter gefunden hat, befindet ab dem Zeitpunkt des Lieferstopps automatisch in der sogenannten gesetzlichen Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung wird meist über den Grundtarif des örtlichen Versorgers abgerechnet. Die Ersatzversorgung wird dann gesetzlich für maximal drei Monate gesichert. Solange hat also jederzeit sich einen neuen Stromversorger zu suchen und sich entsprechend zu informieren. Im Internet gibt es zahlreiche Hilfen und entsprechende Stromrechner.
Es sollte aber nicht nur bei einem Stromrechner verglichen werden. Für bessere Ergebnisse lieber bei zwei oder mehr Stromrechnern vergleichen. Auf Stromtarife mit Vorkasse sollte allerdings verzichtet werden. Im Falle einer Insolvenz ist das im Voraus gezahlte Geld meist für immer verloren.
Stromanbieter: Wann lohnt der Wechsel
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