Gerade in Deutschland gibt es für fast alles irgendwelche Gesetze, regeln und Vorschriften. Daher muss man sich vorab informieren, was man beim Drohne fliegen alles beachten muss. In diesem Artikel wird kurz und bündig, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität, die wichtigsten Regeln vorgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Hier darf eine Drohne ferngesteuert werden

Einfach mal losfliegen mit einer Drohne ist leider nicht immer so einfach und mit einigen Vorschriften und Regeln behaftet. Diese Regeln sollte man auf jeden Fall einhalten und verinnerlichen, damit man hier keinen Ärger mit irgendeiner Bundesbehörde bekommt.

Für die private Nutzung einer Drohne steht an erster Stelle das Gewicht der eingesetzten Drohne. Im privaten Bereich darf das Gesamtgewicht nur maximal 5 Kilogramm betragen. Hierfür braucht man dann keine gesonderte Erlaubnis bzw. Genehmigung der zuständigen Behörde.

Justiz will strengere Regeln


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Flugverbotszonen unbedingt beachten

Damit beim Drohne fliegen auch wirklich nichts passiert, gibt es eine Faustregel, welche man beachten sollte. Diese Faustregel besagt, das man mindestens 1,5 Kilometer um eine Wohnsiedlung, Hafen und Flugplatz eine Drohne nicht fliegen sollte. Hier gibt es aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorschriften und vor dem Fliegen einer Drohne sollte man sich daher genau informiere, um Ärger vermeiden zu können.

Fremde Grundstücke und Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden und dies bedarf einer gesonderten Genehmigung. Gerade bei fremden Grundstücken sollte man aufpassen und dies nicht auf die leichte Schulter nehmen.

In jedem Bundesland gibt es eine Landesluftfahrt-Behörde, wo man sich im Zweifel mal hinwenden sollte. Hier bekommt man auf jeden Fall aktuelle Informationen und Tipps, welche man beachten sollte, bevor die Drohne sich in Bewegung setzt.

Die Flughöhe beim fliegen einer Drohne

Zum fliegen einer Drohne braucht man unbedingt eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die normale Haftpflichtversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Hier wird auch im Kleingedruckten dann festgelegt, wie hoch und weit man mit seiner eigenen Drohne fliegen darf. Die Vorschriften der Versicherungen sind dabei meist sogar strenger, als die gesetzlichen Vorschriften.

In freien Flugzonen darf man maximal 762 Meter hoch fliegen mit seiner Drohne. Doch im Umfeld von Flugplätzen gelten wieder andere Vorschriften, da hier der Luftraum in verschiedene Zonen eingeteilt ist. Dafür gibt es dann die sogenannten ICAO-Luftfahrkarten, in dem alle Flugzonen verzeichnet sind.

Im privaten Bereich wird im § 16 Luftverkehrs-Ordnung festgelegt, dass man seine eigene Drohne immer sehen muss. Eine Kamera gilt hier dann nicht. Die Drohne muss mit dem eigenen Augen sichtbar sein. Sobald man gewerblich eine Drohne nutzen möchte braucht es eine Genehmigung. Gewerblich ist es schon, wenn bei einer Drohne mit Kamera die Fotos verkauft werden sollen.

Zivile Drohnen – Rechtliche Situation


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