Wer sich bei Drohnen nicht auskennt, sollte sich vor dem Kauf unbedingt informieren. Denn für den Betrieb und die Nutzung einer Drohne gibt es doch einige Regeln und Vorschriften zu beachten. Hier sollte sich gerade Anfänger Fragen wie „Wer darf überhaupt eine Drohne fliegen?“ oder „Brauche ich eine spezielle Genehmigung zur Nutzung von Drohnen vorweisen“ , und noch viele andere mehr, stellen.

Inhaltsverzeichnis

Muss ich eine spezielle Haftpflichtversicherung vorweisen?

In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen vorgeschrieben. Hierbei wird nicht unterschieden, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Oft reicht hier die normale Haftpflichtversicherung nicht aus und somit ist es für Drohnenpiloten unabdingbar, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung speziell für Drohnen abzuschließen. Vor dem Kauf einer Drohne sollte man daher einmal bei seiner Versicherung Anfragen, ob dies bei seiner Versicherungsgesellschaft auch versichert werden kann.

Ist zur Nutzung einer Drohne ein Mindestalter vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber hat für die Nutzung von Drohnen kein Mindestalter vorgeschrieben. Es kann hier aber passieren, das die Haftpflichtversicherung für Drohnen hier eigene Vorschriften macht und daran sollte man sich unbedingt halten. Wer dies nicht macht, kann ganz schnell seinen Versicherungsschutz verlieren und muss für Schäden aus eigener Tasche haften.

Welche Vorschriften gibt es beim Fliegen einer Drohne?

Auch hier sollte man unbedingt das Kleingedruckte der Haftpflichtversicherung genau durchlesen. Denn je nach Versicherungsgesellschaft kann es hier unterschiedliche Vorschriften geben, damit im Fall der Fälle die Versicherung auch wirklich den entstandenen Schaden begleicht.

Neben den Bestimmungen der Haftpflichtversicherung für Drohnen hat auch der Gesetzgeber einige Bestimmungen bei der Nutzung einer Drohne erlassen.

  • Eine Drohne darf nur in unkontrollierten Luftraum geflogen werden und dies bezieht sich auf eine Höhe bis zu 762 Metern über den Boden. Noch höher darf man nicht mit der Drohne fliegen, da hier dann eine Sondergenehmigung vorzuweisen ist.
  • Es gibt aber auch einige Bereiche, in denen die Flughöhe noch weiter reduziert wird. Dies kann zum Beispiel in der Nähe von Flugplätzen sein. Je nach Entfernung zum Flugplatz wird die Flughöhe für Drohnen immer weiter abgesenkt und in der Nähe des Flugplatzes tritt dann auch ein generelles Flugverbot für Drohnen in Kraft. Wer es ganz genau wissen möchte, kann sich bei den Luftfahrkarten (ICAO-Karten) genauer Informieren. Wenn man seine Drohne fliegen möchte, muss man sich auf jeden Fall über das Fluggebiet genau informieren.
  • Weiterhin darf man Drohnen in einen Umkreis von 1,5 Km um die in Deutschland ansässigen 16 internationalen Verkehrsflughäfen generell nicht nutzen. Für diese Zonen braucht es eine Sondergenehmigung bzw. die Freigabe der deutschen Flugsicherung.
  • Generell darf man aber Drohnen unter 5 Kg bis in eine Höhe von 30 Metern und bei Drohnen bis 25 Kg bis zu 50 Meter fliegen lassen, solange man nicht gegen geltende Gesetze, wie Privatsphäre oder auch Hausfriedensbruch, verstößt.

Sind noch weitere regeln bei der Nutzung einer Drohne zu beachten?

Zum Fliegen einer Drohne gibt es noch einige weitere regeln, welche man einhalten muss. Eine Drohne darf man nur in unmittelbarer Sichtweise fliegen. Eine Kamera oder ähnliche Hilfsmittel gelten hier nicht als direkte Sichtweite. weiterhin muss der Luftraum immer beobachtet werden.

Hier ist es hilfreich, wenn man eine zweite Person mitgenommen hat und somit der freund oder Bekannte die diese Aufgabe übernimmt. Grundsätzlich darf man über Menschenmengen, Kraftwerken, Industrieanlagen, fremden Grundstücken nicht überfliegen. Wenn mal eine Drohne wirklich außer Kontrolle geraten sollte, muss dies umgehend der Flugsicherung gemeldet werden.

Braucht es zusätzlich zum Flug einer Drohne spezielle Genehmigungen?

Wer privat und ohne Genehmigung eine Drohne nutzen möchte, muss darauf achten, dass die Drohne nicht mehr als 5 kg wiegt. Für den Einsatz einer Drohne für gewerbliche Zwecke braucht es allerdings eine Aufstiegsgenehmigung vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes.

Je Bundesland und Flugeinsatz muss man also eine einzelne Genehmigung einholen und dann darf man Drohnen bis zu 25 Kg fliegen. Wer also eine Veranstaltung mit einer Drohne filmen bzw. dokumentieren möchte, handelt gewerblich und ist somit kein Privatnutzer mehr.