Der Angebotsdschungel wird im Konsumzeitalter immer dichter. Viele Verbraucher schlagen sich nur noch mit Müh und Not hindurch. Fallen in dem wuchernden Angebot rechtzeitig zu erkennen, fällt den meisten schwer. Ob es um Supermarkt-Besuche oder Verträge geht: Wir kennen die wichtigsten Verbraucherfallen und bewahren Konsumenten davor, hinein zu tappen.

Inhaltsverzeichnis

1. Falle: Irreführende Produktlabel

20 Prozent Rabatt klingen nach einer großartigen Offerte. Genauso überzeugend hören sich Label wie „Sonderangebot“ oder „Sparangebot“ an. Vielleicht sogar zu gut, um wahr zu sein. Verbraucherschützer zumindest warnen vor irreführenden Auszeichnungen auf Lebensmitteln und anderen Produkten. Der Ausdruck Sonderangebot zum Beispiel bedeutet nicht immer herabgesetzte Preise und auch Rabatt-Auszeichnungen bieten Verbrauchern oftmals keine Ersparnis: In vielen Fällen verteuern Anbieter zukünftige Rabatt-Artikel vorab. Wenn sie entsprechende Produkte dann wieder mit Normalpreis verkaufen, ist von Rabatten die Rede.

Unbedingt nachprüfen: Per Smartphone funktioniert der Preisvergleich heutzutage direkt im Geschäft. Auch andere Label sind einen zweiten Blick wert: „Ohne Zuckerzusatz“ beispielsweise bedeutet nicht automatisch ein gesünderes Produkt.

2. Falle: Fehlerhafte Abrechnungen

Ob es um einen neuen Handyvertrag oder die Nebenkosten der Wohnung geht: Kleinere Fehler in der Abrechnung fallen vielen Verbrauchern gar nicht oder deutlich zu spät ins Auge. Viele Anbieter tricksen: so beispielsweise mit versteckten Preiserhöhungen, unbezahlten Boni oder fehlenden Abzügen.

Ein gern genommenes Beispiel ist in diesem Kontext die Nebenkostenabrechnung, die in weit mehr als der Hälfte aller Fälle unzulässige Positionen enthält. Um sich vor fehlerhaften Abrechnungen aller Art zu schützen, erteilen Verbraucher etwaigen Anbietern idealerweise keine Einzugsermächtigung. So können sie Abrechnungen erst mal nachprüfen oder von Experten prüfen lassen, bevor sie offene Beträge begleichen.

3. Falle: Unzulässige AGBs

Tag für Tag begegnen Verbrauchern endlos lange Ausführungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – so ganz besonders seit Anbruch des Internetzeitalters. Schon zur Nutzung bestimmter Websites muss man heutzutage das Häkchen setzen und sich einverstanden erklären. Würde man sich jedes Mal jeden Paragrafen durchlesen, bliebe vom 24-Stunden-Tag so gut wie keine Zeit übrig. Die deutliche Mehrheit aller Verbraucher setzt die Häkchen deshalb meist automatisch, ohne sich die Texte durchzulesen. Das kann im Nachhinein Konsequenzen haben. So insbesondere auf Händler-Websites, wo die AGBs oft mutmaßliche Fallen enthalten.

Die gute Nachricht: Überraschende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Dasselbe gilt für solche Paragrafen, die eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher zur Folge haben. Deshalb immer hinterfragen und im Falle eines Falles Verbraucherschützer mit der Prüfung beauftragen.

Welche Verbraucherfallen sind sonst noch zu beachten?

Obwohl die drei genannten zu den ärgerlichsten Fallen zählen, stellen Anbieter im Verbraucherdschungel viele weitere auf. Dazu gehören:

  • scheinbar günstige Verträge mit langen Vertragslaufzeiten
  • absichtlich nachteilige Anlageangebote
  • Koppelverträge
  • Mogelpackungen im Supermarkt
  • Treuekarten für Prämien
  • Fake-Bewertungen im Internet
  • gefakte Preisvergleiche durch Kooperationen zwischen Portalen und Anbietern

Das traurige Fazit: Wenn Verbraucher im Konsumzeitalter nicht die Augen offen halten, werden sie häufig ausgebeutet.