Organspender werden

In Deutschland werden jedes Jahr Tausende Organe für kranke Menschen gebraucht. Die Wartelisten für bestimmte Organe werden dabei immer länger. Es werden daher immer mehr Organspender benötigt. Doch viele wissen nicht, wie man Organspender werden kann und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Um Organspender werden zu können, muss sich man sich erst mal entscheiden, ob eine Lebendspende infrage kommt oder doch nur eine Entnahme der Organe nach dem Tod zugestimmt wird.

Organspender werden mit einer Lebendspende

Bild: organspende-info.de

Wie der Name schon sagt, lebt ein Organspender nach der Entnahme des Organes weiter. Dabei kommen nicht so viele Organe in Frage. Da gibt es zum einen die Niere und Teile der Leber. Welche Organe überhaupt in Frage kommen kann jeder auf der Internetseite/Infoseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nachlesen.

Für die Lebendspende gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Der Spender und der Empfänger müssen nah miteinander verwandt sein oder sich sehr nahe stehen. So kommen zum Beispiel verheiratete Partner untereinander infrage. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, damit man selber nicht von kriminellen Organhändlern bedrängt wird und man sich damit freiwillig für eine Organspende entscheidet.



Ein Spender muss der Organspende und der damit verbundenen Transplantation aus freien Stücken zustimmen. Wenn dem Arzt oder Krankenhaus bei der Lebendspende zweifel kommen sollten, wird dies an eine an eine entsprechen Kommission gemeldet. Diese Kommission wird dann eine Untersuchung einleiten, damit dabei auch alles mit rechten Dingen zugeht.

Organspender werden trotz Erkrankungen

Bei einer Lebendspende oder einer Organspende nach dem Tod sind die Voraussetzungen fast gleich. Die zu entnehmenden Organe müssen dabei immer gesund sein und natürlich voll funktionsfähig sein. Ansonsten muss ein Spender nicht hundert prozentig gesund sein. Vor einer Organspende wird daher der Spender sorgfältig einen Medizincheck durch einen Facharzt unterzogen. Der Arzt entscheided nach der sehr ausführlichen Untersucheng, ob das zu spendende Organ überhaupt in Frage kommt.

Dies ist natürlich gerade für Raucher interessant. Auch Raucher können Organspender werden. Denn bei Rauchern ist meist nur die Lunge betroffen und die Organe wie Leber, Niere oder Herz können trotzdem vollkommen gesund sein. Organspender werden kann aber trotzdem nicht jeder. Wer unter einer Krebserkrankung leidet oder auch positiv HIV ist, kann kein Organspender werden.

Organspender werden und das Alter

Das Alter spielt bei einer Organspende zunächst eine untergeordnete Rolle. Nach oben hin gibt es daher keine generelle Altersgrenze. Entscheidend ist immer noch der Zustand des Organes unabhängig vom Alter. Auch eine Niere von einem älteren Spender kann demnach einen Menschen wieder ein normales Leben erfüllen.

Eine Altersgrenze von 65 gibt es aber bei den Gewebespenden. Eine Grenze von 75 gibt es bei Spenden von Haut. Kinder dürfen dabei nicht selber entscheiden. Dies Entscheidung übernehmen die Eltern. Ab einem Alter von 14 Jahren können Jugendliche allerdings der Organspende widersprechen. Wer schon 16 ist, kann die Entscheidung für eine Organspende dann alleine treffen.

Der Organspendeausweis

Wer Organspender werden möchte, ist mit einem Organspendeausweis auf der ganz sicheren Seite. Ein entsprechender Ausweis ist für alle Menschen jedes Alters gültig. Auf einem Organspendeausweis wird der Entnahme der Organe nach dem Tod ausdrücklich zugestimmt. Vorerkrankungen sollten auch darauf vorab vermerkt werden. Auf einem Organspendeausweis kann der Entnahme von Organen auch explizit widersprochen werden. In diesem Fall entscheiden dann die Hinterbliebenen. Über das Thema Organspende also lieber vorher schon mit der Familie sprechen und seine eigenen Wünsche äußern.

Schneeräumpflicht für Hausbesitzer nicht unterschätzen

Der erste Frost ist da und so langsam aber sicher kommt der Winter immer näher. Es wird daher nicht mehr allzu lange dauern, bis die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen und unserer Straßen und Gehwege in ein schönes Weiß hüllen. Vor allem für Kinder ist diese weiße Pracht jedes Jahr aufs Neue ein riesengroßer Spaß und wohl jedes Kind freut sich bestimmt schon darauf. Bei vielen Hausbesitzern hält sich die Freude über den vielen Schnee wohl eher in Grenzen. Gerade als Hausbesitzer hat man oft nur einen Gedanken dann im Kopf: die sogenannte Schneeräumpflicht.

Als Hausbesitzer darf man diese wichtige Pflicht im Winter auf gar keinen Fall unterschätzen und muss gerade hier regelmäßig einen Winterdienst durchführen lassen. Wer im Winter seiner Schneeräumpflicht als Hausbesitzer nicht nachkommt, muss mit empfindlichen finanziellen Strafen rechnen. Schon bevor der erste Schnee tatsächlich fallen sollte, muss man als Hausbesitzer schon einmal einige Vorbereitungen treffen, damit der Gehweg vorm Haus nicht zu einer Rutschbahn verkommt. Wenn ein Unfall passiert und man seiner Schneeräumpflicht nicht nachgekommen ist, muss dann entsprechend Schadensersatz leisten und dies kann je nach Unfallfolge sehr teuer werden.

Wie, wann und wo muss man als Hausbesitzer eigentlich Schnee räumen?

In Deutschland hat der Gesetzgeber natürlich zum Thema Schnee räumen einige gesetzliche Verpflichtungen für Hausbesitzer verfasst. Daher müssen Hausbesitzer den Gehweg vor dem eigenen Grundstück von Eis und Schnee befreien. Der geräumte Teil des Gehweges muss aber dabei so breit sein, dass zwei normale Menschen nebeneinander laufen können. Die Schneeräumpflicht für Hausbesitzer gilt dabei an allen Tage der Woche, also auch am Wochenende.

Der Gesetzgeber schreibt hier für die Wochentage auch Zeiten vor, an denen der Gehweg von Schnee und Eis befreit sein muss. Von Montag bis Samstag muss der Gehweg von sieben Uhr morgens bis zwanzig Uhr abends geräumt sein. Am Sonntag gilt die Zeit von acht Uhr morgens bis zwanzig Uhr abends, wo der Gehweg gefahrlos betreten werden kann im Winter.

Aus diesem Grund reicht es für Hausbesitzer nicht einfach nur aus, den Gehweg früh morgens vom Schnee zu befreien. Wenn es tagsüber wieder schneien sollte, muss dann auch wieder der ganze Schnee geräumt werden. Man muss hier aber nicht Schnee bis zum Umfallen schaufeln, da auch in diesem Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch den Gesetzgeber gegeben ist. Bei starkem Schneefall muss man also nicht die ganze Zeit Schnee räumen, sondern kann warten, bis es aufgehört hat, so viel zu schneien.

Erst jetzt ist man zum Schneeräumen auf jeden Fall verpflichtet. Nicht immer bekommt man aber das Eis vom Gehweg weg und daher muss man in solchen Fällen streuen. In vielen Städten und Gemeinden in Deutschland ist der Einsatz von Streusalz strengstens verboten, da die Umwelt zu sehr damit belastet wird. Hier also lieber Splitt, Granulat oder auch Sand verwenden, damit man wegen des Einsatzes von Streusalz nicht rechtlich belangt werden kann.

Schneeräumpflicht für Mieter durch Regelung im Mietvertrag

Der Vermieter kann natürlich die Schneeräumpflicht auf den Mieter übertragen. Dies muss dann aber im Mietvertrag entsprechend vereinbart sein. Wenn die Schneeräumpflicht aufgrund des Mietvertrages bei dem Mieter liegen sollte, muss der Vermieter allerdings dies regelmäßig kontrollieren. Der Vermieter muss hier also prüfen, ob der Mieter seiner Schneeräumpflicht auch wirklich nachkommt. Wenn man als Mieter den Schnee nicht geräumt hat (wenn es im Mietvertrag steht), kann der Vermieter dann ein externes Unternehmen zur Schneeräumung beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten muss dann aber der Mieter tragen, da dieser nicht seiner Schneeräumpflicht nachgekommen ist.

Wenn man der Schneeräumpflicht nicht nachkommt

Wenn jemand zu Schaden kommen sollte, weil der Gehweg nicht geräumt wurde, kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen gegenüber dem Hausbesitzer. Dies kann je nach Unfallfolge dann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Zu diesen Schadensersatzansprüchen gehören Sachen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder auch Behandlungskosten. Für Hausbesitzer in solchen Fällen daher eine spezielle Haftpflichtversicherung sehr empfehlenswert. Nur dadurch kann man sich als Hausbesitzer im Fall der Fälle vor zivilrechtliche Schadensersatzansprüche effektiv absichern.

Solche Versicherungen übernehmen aber keine Bußgelder, die im Rahmen der „Verletzung der Straßenreinigungsverordnung“ verhängt wurden, sind. Auch diese Bußgelder können je nach Fall mehrere Tausend Euro dem Hausbesitzer kosten. Es kann auch noch sein, dass eine Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer nicht bei Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung haftet.

Schneeräumpflicht ernst nehmen

Als Hausbesitzer sollte man daher die Schneeräumpflicht auf keinen Fall unterschätzen oder auch vernachlässigen. Man kann hier also nicht abwarten, dass der Schnee schnell wieder taut und man sich selber dadurch die Schneeräumung sparen kann. Wer keinen externen Dienstleister beauftragen möchte oder vielleicht auch nicht kann, muss hier selber Hand anlegen und den Gehweg von Eis und Schnee befreien. Man kann die ganze Sache aber auch sportlich sehen und durch den körperlichen Einsatz beim Schnee räumen ist man an der frischen Luft und hält sich körperlich fit.

Checkliste für den richtigen Umgang mit Schneeketten

Bei einer Fahrt in schneereiche Regionen führt an Schneeketten kein Weg vorbei. Sie sind aber nur dann nützlich, wenn man rund um den Kauf, die Montage und den Einsatz einige wichtige Dinge beachtet.

Hier eine kleine Checkliste zum Umgang mit Schneeketten

  • Wer in alpinen Regionen ohne Schneeketten* unterwegs ist, riskiert nicht nur hängen zu bleiben, ihm drohen zudem saftige Bußgelder.
  • Damit Schneeketten im Schnee gut laufen, sollte die Schneedecke festgefahren beziehungsweise die Schneehöhe relativ hoch sein. Ansonsten droht ein schneller Verschleiß an den Ketten. Auf bloßem Asphalt sollten sie gar nicht zum Einsatz kommen.
  • Autofahrer sollten vor allem bei Schneetreiben und schlechter Sicht eine Warnweste anziehen, wenn sie die Schneeketten aufziehen. Sind die Ketten angebracht, muss die Fahrweise angepasst werden. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
  • Das Aufziehen von Schneeketten wird zwar immer einfacher, dennoch sollte man die Montage vor der Reise mindestens einmal üben. „Wer bei Schneetreiben und Frost erstmals die Kette montieren will, kann unter Umständen eine böse Überraschung erleben“, so Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Beim Üben könne man auch feststellen, ob vorhandene Schneeketten noch auf das aktuelle Fahrzeug passen.
  • Probleme können vor allem bei Ketten auftauchen, die älter als zehn Jahre sind. Sie sind im Hinblick auf die Verwendbarkeit bei aktuellen Rad-Reifen-Kombinationen nicht geprüft. Für frontbetriebene Autos sind generell alle Montagesysteme geeignet. Bei Fahrzeugen mit Heckantrieb sollten Autofahrer genauer hinschauen, was die Montagefreundlichkeit betrifft.
  • Besonders leicht anzulegen auf Klein- und Mittelklassewagen sind beispielsweise die „Centrax“-Ketten von RUD mit ihrem feingliedrigen Kettenlaufnetz, da sie sich beim Fahren selbst auf das Rad aufziehen. Nur der Adapter ist vorzumontieren. Der umlaufende Kettengürtel sorgt zudem für ein hohes Maß an Laufruhe.
  • Für Mittel- und Oberklassewagen mit Heckantrieb hat der Anbieter das Modell „Classic“ im Angebot, für SUVs, Allradfahrzeuge und Wohnmobile das Modell „Classic V“. Das beiden Modellen zugrunde liegende Montagesystem bietet viel Komfort bei wenig Platz dank des festen Federstahlbügels. Die Montage erfolgt ohne Griff in den Heckkasten.
  • Nach der Rückkehr aus dem Winterurlaub sollten die Schneeketten mit Wasser gereinigt, abgetrocknet und zum Schutz vor Korrosion etwas eingeölt werden. Danach sind sie wieder schnell einsatzbereit.

Was sonst noch in den Kofferraum gehört

Bei Fahrten in schneereiche Gebiete sollten neben Schneeketten einige andere Dinge obligatorisch sein – beispielsweise ein stabiler Eiskratzer* und ein Enteisungsspray*. Mit einem Handbesen lassen sich Motorhaube und Dach vom Schnee befreien. Bleibt das Auto im Schnee stecken, kann man es mit einem Klappspaten freischaufeln. Frostsicheres Wischwasser für die Scheibenreinigung zählt ebenfalls zur Grundausstattung. Zudem sollten Decken und warme Getränke mit an Bord sein, falls es doch einmal zu längeren Staus oder einer Panne kommt.

Richtiges Fahrverhalten bei Eis und Schnee

Schnee, Eis, Glätte und Nässe – die typischen Winterwettersymptome auf dem Asphalt bringen früher oder später jeden Autofahrer zum Rutschen. Zwar sind meistens die Autos selbst technisch gut auf den Winter vorbereitet, die meisten Fahrer jedoch weniger. Ein paar Übungen auf einem verlassenen Fahrstreifen oder Parkplatz und das Einprägen ein paar wichtiger Verhaltensregeln im Extremfall vermindern das Risiko allerdings deutlich.

Fahrverhalten bei Glätte

Je mehr Gefühl er für sein eigenes Auto hat, desto besser reagiert der Fahrer in gefährlichen Situationen. Das gilt vor allem für das Fahrverhalten bei Glätte. Daher rät der TÜV Süd, am Anfang jeder Wintersaison, wenn der erste Schnee gefallen ist, einen sicheren verlassenen Parkplatz oder Fahrstreifen zu suchen und sich dort etwas mit seinem Fahrzeug auszutoben. Wer spürt, wie das Lenkrad in Schleudersituationen reagiert und sich die Blechmasse bewegt, reagiert sicherer, sollte es im Ernstfall geschehen. Obligatorisch dabei: einen Bremstest, um zu spüren, wie die Reifen auf Glätte reagieren.

So vorausschauend wie möglich fahren

Bei der Fahrt selbst ist die wichtigste Regel: So vorausschauend wie möglich fahren. Dazu gehört, bei vermutlicher oder vorhandener Glätte den Abstand zum Vordermann deutlich zu reduzieren. Je höher die Geschwindigkeit, desto mehr Distanz. Wer vorher etwas geübt hat, kann selbst ganz gut einschätzen, wie lang der Bremsweg in der Situation ist. Grundsätzlich aber gilt: Je länger, je besser.

Abstand zum Vordermann

Genauso sacht, wie man für einen größeren Abstand zum Vordermann vom Gas runter gehen sollte, sollte man bei Rutschgefahr reagieren. Hektische Lenkbewegungen erhöhen das Risiko, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Dasselbe gilt für zu starke Bremsreaktionen und Beschleunigungen. Den besten Grip bekommen Reifen, die untertourig unterwegs sind.

Verlieren die Reifen die Haftung

Verlieren die Reifen die Haftung, rät der TÜV Süd, vorsichtig vom Gas zu gehen bis sie wieder Halt bekommen. In den Kurven raten Experten, die Geschwindigkeit schon davor zu verringern. Nimmt man sie dann mit einer ruhigen Geschwindigkeit und gleichmäßiger Lenkbewegung sind sie sicher zu absolvieren. Allerdings sollte vor allem bei der Fahrt durch eine Kurve ein Bremsvorgang vermieden werden oder – falls notwendig – so maßvoll wie möglich durchgeführt werden.

Notruf via Handy: Worauf ist zu achten?

Ein Notruf via Handy lässt sich nur mit einer eingelegten SIM-Karte durchführen. Dies geht aus der Notrufverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hervor. Die Notrufverordnung ergänzt die rechtlichen Vorgaben im Telekommunikationsgesetz. In diesem wird wurde die in Europa einheitliche Notrufnummer 112 festgeschrieben. Für Deutschland gibt es aber zusätzlich noch die Notrufnummer 110, welche traditionell für den Polizei-Notruf eingesetzt wird.

Notrufe lassen sich nur mit aktiver SIM-Karte absetzen

Früher waren Notrufe per Handy auch ohne eingelegte SIM-Karte möglich. Dies führte leider sehr oft zu Missbrauch des Notrufes. Zu Spitzenzeiten waren fast 80 Prozent aller Notrufe missbräuchlich. Um dem Missbrauch des Notrufes einen Riegel vorzuschieben, muss heute eine SIM-Karte eingelegt sein. Somit lässt sich der Anrufer leicht ermitteln und kann bei einem Missbrauch zur Rechenschaft gezogen werden.

Notrufe aus Fremdnetzen sind weiterhin möglich

Wenn der Verbraucher ein altes Handy nur für Notrufe nutzen möchte, muss also eine aktivierte SIM-Karte eingelegt sein. Für den Notruf per Handy ist das eigene Netz völlig egal. Bei einem Funkloch bucht sich die SIM-Karte für einen Notruf in ein empfangbares Netz ein. Somit sind auch Notrufe aus Fremdnetzen möglich.

SIM-Karten mit Laufzeitverträgen werden normalerweise am Ende der Laufzeit deaktiviert. Nutzer von Prepaidkarten sollten dabei darauf achten, dass das Guthaben in dem vom Provider vorgeschriebenen Intervallen regelmäßig aufgeladen wird. Wenn dies nicht gemacht wird, verfällt zwar das Guthaben nicht, aber die Prepaidkarte könnte deaktiviert werden und somit wäre ein Notruf über das Handy nicht mehr möglich.

Auf die Änderung der Verordnung für Notrufe haben die Handy Hersteller reagiert. So erscheint auf den meisten Geräten beim erstmaligen Einschalten, dass Notrufe nur mit eingelegter SIM-Karte möglich sind.

Alternativen zum Notruf per Handy

In vielen Gegenden gibt es zum Notruf per Handy kaum Alternativen. An Bundesstraßen und Autobahnen sind für Notfälle die sogenannten Notruf-Säulen zu finden. Eine weitere Möglichkeit für einen Notruf bietet sich die Nutzung einer Telefonzelle an. In dringenden Fällen sollten Anwohner oder Passanten gefragt werden.

An den Akku denken

Wenn ein Handy nur für Notrufe benutzt werden soll, ist neben der freigeschalteten SIM-Karte auch auf einen vollen Akku zu achten. Selbst wenn das Handy ausgeschaltet ist, entlädt sich der Akku stetig weiter. Somit muss der Akku regelmäßig durch den Nutzer geladen werden.